Grundsätze

Was passiert im Kindermissionswerk mit den eingegangenen Anträgen? Welche Grundsätze gelten für vom Kindermissionswerk geförderte Projekte?


© Kindermissionswerk
© Kindermissionswerk

Im Kindermissionswerk sind eine Reihe von Personen an der Prüfung der Projektanträge beteiligt. Neben den Länderreferenten begutachten weitere Experten, z. B. für Finanzen, Gesundheit oder Bau, die entsprechenden Projektanträge. Abschließend entscheidet ein Expertengremium aus Vertretern der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit über die eingereichten Projektanträge. Dieses Gremium, die Vergabekommission, tagt viermal im Jahr. Für die Bearbeitung eines Antrags sollten daher in der Regel sechs Monate gerechnet werden.

Alle Anträge werden auf ihre fachliche und finanzielle Angemessenheit geprüft. Darüber hinaus werden Anträge auf Projektförderung im Kindermissionswerk stets auf die folgenden Grundsätze hin begutachtet, die für alle von uns geförderten Projekte gelten.

Kinderschutz

Das Wohlergehen der Kinder, die von unseren Projekten profitieren, steht für uns an erster Stelle. Um Missbrauch von Kindern in seinen verschiedenen Formen zu verhindern, sind entsprechende Leitlinien und Maßnahmen erforderlich. Wir verlangen von Partnern eine eigene institutionelle Kinderschutzpolicy bei der Antragstellung.

Details finden sich in der Rubrik Kinderschutz.

Für alle Projekte gilt auch, dass Kinder und Jugendliche nach Möglichkeit in die Projektplanung und –umsetzung einbezogen werden sollten.

Korruptionsprävention und Transparenz

Entwicklungszusammenarbeit, auch kirchliche, ist wie andere Bereiche, die mit Geldmitteln, Kapital und Personal zu tun haben, anfällig für Korruption. Dies trifft sowohl auf die Akteure in Deutschland wie auf die in den Partnerländern zu. Damit alle Kinder von unseren Projekten wie vorgesehen profitieren, ist es Teil unseres Arbeitsethos, Korruption entgegenzutreten und potenziellen Missbrauch von Mitteln und Macht professionell zu begegnen.

Unsere Leitlinie gegen Korruption findet sich hier.

Korruption kann nur durch möglichst hohe Transparenz von der Antragstellung bis zum Abschluss des Projektes entgegengewirkt werden, und zwar sowohl in der Geschäftsstelle des Kindermissionswerkes als auch im Projektumfeld selbst. Im Kindermissionswerk sorgen klare Entscheidungsstrukturen auf der Basis einer ausreichenden Informationslage und des Vier-Augen-Prinzips für die geforderte Transparenz. Vom Projektpartner erfordert diese Transparenz, dass Ziele, Planung und Finanzbedarf von Anfang an klar dargelegt werden, und dass während der Projektlaufzeit laufend in angemessener, nachvollziehbarer und überprüfbarer Form Rechenschaft abgelegt wird. Dazu führt der Projektpartner während des gesamten Projektzeitraumes eine Dokumentation mit allen zum Projekt gehörenden Unterlagen, insbesondere den Belegen der Ausgaben.

Neben einem detaillierten narrativen und finanziellen Bericht legt der Projektpartner zum Abschluss des Projektes Rechenschaft ab, inwieweit die im Projektantrag gesetzten Ziele und die erwarteten Wirkungen erreicht wurden und weist dies anhand von gesetzten Indikatoren und aussagekräftigen Berichten nach. Ebenso zeigt er Perspektiven auf, wie der Erfolg des Projektes langfristig garantiert und überprüft werden kann. Partner, die es in früheren Projekten an Transparenz haben fehlen lassen, indem sie z.B. keine oder nur unzureichende Berichte über geförderte Projekte abgeliefert haben, können nicht mehr durch das Kindermissionswerk gefördert werden.

Im Falle eines Korruptionsverdachts kann, sofern kein anderer Weg geeignet ist, die Ombudsperson des Kindermissionswerks angesprochen werden. Sie steht Mitarbeitenden, Spendern, Projektpartnern und anderweitig am Auftrag des Werks mitwirkenden Personen als Ansprechpartner zur Verfügung für den Fall, dass beim Kindermissionswerk oder in einem vom Kindermissionswerk geförderten Projekt Korruption droht oder bereits verwirklicht ist.

Kontaktdaten:

Dr. Manfred Körber – persönlich

c/o Nell-Breuning-Haus Wiesenstr. 17

52134 Herzogenrath

Tel: 0049 - (0)2406 – 9558-17

E-Mail: manfred.koerber@nbh.de

Wirkungsorientierung

Projektmaßnahmen müssen mit Blick auf ihre langfristigen Wirkungen entwickelt werden. Sie sollen die Wurzeln der Probleme, an die sich das Projekt richtet, angehen.

Um das Leben von Kindern und Jugendlichen auf dauerhafte, messbare und erfolgreiche Weise zu verbessern, müssen die vom Kindermissionswerk unterstützten Projekte wirkungsorientiert sein. Weitere Hinweise finden sich im Abschnitt Wirkungsorientierung.

Graswurzelorientierung und Subsidiarität

Projekte sollen auf einem Geist der Solidarität beruhen, graswurzelorientiert und vorzugsweise in der örtlichen Gemeinschaft verankert sein. Die Bekämpfung von Armut und die Befähigung von Einzelnen und Gemeinschaften sind Leitgedanken für alle Projekte.

Projekte sollen außerdem dem Grundsatz der Subsidiarität folgen, das heißt, dass sie so nah an der Basis wie möglich sein sollen, um den angestrebten Wandel hervorzubringen, und von der kleinsten möglichen Einheit, die den gewünschten Wandel hervorbringen kann, umgesetzt werden sollten.

Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung

Grundlage der Arbeit des Kindermissionswerks sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention von 1990 festgeschrieben sind. Konkret geht es dabei um ihre bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse wie Ernährung, Gesundheit, Kleidung, Wohnen und Bildung. Die Verwirklichung dieser Rechte bildet für die Kinder und Jugendlichen die Voraussetzung, den Teufelskreis der Armut zu durchbrechen.

Ohne Gerechtigkeit, Frieden und eine lebensfähige Umwelt ist die Verwirklichung dieser Rechte nicht dauerhaft möglich. Daher werden rechtebasierte, friedensfördernde und Umwelt schützende Förderansätze beim Kindermissionswerk vorrangig gefördert.

Nachhaltigkeit

Die Hilfe des Kindermissionswerkes soll dauerhaft etwas verändern. Die Projektpartner vor Ort und ihre Zielgruppen sollen befähigt werden, die durch das Projekt realisierten Innovationen (Programme und Infrastruktur) auf Dauer beizubehalten und ihre eigene Entwicklung selbst in die Hand zu nehmen. Dies bedeutet, dass die vom Kindermissionswerk geförderten Projekte temporärer Natur sind. Die Förderung dieser Eigenständigkeit muss integraler Bestandteil der Projektplanung sein. Eine dauerhafte Abhängigkeit von ausländischen Hilfen muss vermieden werden. Das bedeutet auch, dass die Projekte in die Strukturen der Kirche und der Gesellschaft vor Ort eingebunden sind.

Zu vermeiden ist, dass Parallelstrukturen errichtet werden. Die mit Projekten initiierten Strukturen sollen und dürfen nicht in Konkurrenz zu existierenden Einrichtungen treten, sondern sollen - eingebettet in lokale Strukturen – sinnvolle Synergien schaffen. Die Projektförderung soll einen wesentlichen Beitrag zu einer sozial gerechten, wirtschaftlichen, effizienten und ökologisch tragfähigen Entwicklung zugunsten von Kindern und Jugendlichen vor Ort zu leisten.

Do no harm:

Allen Projekten soll der Do-no-harm Ansatz zugrunde liegen. Der Do-no-harm-Ansatz nimmt die Wirkung von Projekten in den Blick und arbeitet nach dem Grundsatz, dass Projekte der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit niemals Schaden anrichten oder zur Verschärfung von örtlichen Konflikten beitragen dürfen. Daher müssen bereits bei der Projektplanung und stetig im Projektverlauf mögliche nicht-intendierte Wirkungen identifiziert werden: Welche Zielgruppen profitieren vom Projekt? Wie lassen sich negative Wirkungen vermeiden und positive verstärken?

Weitere Hinweise zu den Grundsätzen unserer Projektarbeit finden Sie hier zum Download.