Kinderschutz

Weltweit leiden unzählige Kinder unter körperlicher, emotionaler und sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Vernachlässigung. Deshalb setzen wir uns in allen von uns geförderten Projekten sowie in der Inlandsarbeit dafür ein, dass Kinder in einem sicheren Umfeld aufwachsen und ihre Rechte gewahrt werden.


© Bettina Flitner / Kindermissionswerk
© Bettina Flitner / Kindermissionswerk

Kinderschutz

Der Einsatz für die Achtung der Würde des Kindes steht für das Kindermissionswerk im Zentrum seiner Mission. Diese Haltung leitet sich ab aus der Gottesebenbildlichkeit jedes Kindes und der besonderen Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen. Deshalb setzt sich das Kindermissionswerk für Kindeswohl und den Schutz von Kindern vor jedweder Form der Gefährdung ein.

Die vom KMW gesetzten Standards und Regelungen in seiner Inlands- wie Auslandsarbeit bezüglich Kinderschutz orientieren sich an einem christlichen Menschenbild, der UN-Kinderrechtscharta, sowie den entsprechenden gesetzlichen und kirchenrechtlichen Vorgaben.

Das Kindermissionswerk verpflichtet sich zum Schutz vor jedweder Form von Kindeswohlgefährdung sowohl in seiner Rolle als Arbeitgeber, als Mitträger der Aktion Dreikönigssingen wie auch als Partner in der internationalen Zusammenarbeit. So verpflichtet es sich, Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung in angemessener Weise nachzugehen. Der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen hat dabei oberste Priorität.

Das Kindermissionswerk ist in der Regel nicht selbst rechtlicher Träger der Projekte, die es fördert. Jedoch verpflichtet die vertragliche Bindung sowie die moralische Verantwortung für das Wohl der Schutzbefohlenen in den Projekten das Kindermissionswerk zu besonderer Aufmerksamkeit und Sensibilität in diesem Bereich, z.B. durch dich Verpflichtung der Partner auf eine eigene Kinderschutz-Policy. Diese Verantwortung findet in den entsprechenden Klauseln von Verträgen und Förderrichtlinien ihren Niederschlag.