Förderbedingungen

Potenzielle Partner müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, damit sie gefördert werden können.


Ein Junge aus Bangladesch schreibt etwas auf ein Whiteboard© Katrin Harms / Kindermissionswerk
© Katrin Harms / Kindermissionswerk

Arbeitsweise des Kindermissionswerks

Das Kindermissionswerk entwickelt keine eigenen Projekte, sondern reagiert auf die schriftlichen Anträge der Partner, die, selbst wenn sie der fachlichen Beratung und Begleitung des Hilfswerkes bedürfen, als die wirklichen Experten für eine wirkungsvolle Veränderung vor Ort angesehen werden. So sichern die Partner mit ihren meist langjährigen Erfahrungen gemeinsam mit dem Kindermissionswerk die Qualität der Projektarbeit.

Voraussetzung für eine Zusammenarbeit ist ein Antrag vom Partner aus dem Projektland, gestaltet auf der Basis der Antragrichtlinien des Kindermissionswerks. Die Partnerorganisationen treten mit dem Kindermissionswerk in Verbindung und legen ihm ihre nach den geltenden Richtlinien des Werkes ausgearbeiteten Förderanträge auf finanzielle Unterstützung ihrer geplanten Maßnahmen vor. Rechtlich verantwortlich für das jeweilige Projekt sind der Projektträger vor Ort, der rechtliche Repräsentant des Trägers (Rechtsträger) sowie der mit der Durchführung und Implementierung des Projektes betraute Projektverantwortliche.

In den entsprechenden Gremien des Hilfswerkes wird über die Förderung entschieden. Nach Genehmigung eines Antrags übernehmen die Partner die Verantwortung für die vertraglich geregelte Umsetzung des Projektes sowie für eine umfassende und transparente Rechenschaftslegung. Der Antrag muss alle notwendigen Informationen zur Trägerorganisation, zum rechtlichen Vertreter und zu der für das Projekt verantwortlichen Person, zu den Zielen und Inhalten des Projektes sowie zur Zielgruppe enthalten. Ebenso muss ein detaillierter und schlüssiger Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt werden.

Die Verantwortung des Kindermissionswerkes als Vertragspartner besteht in der Begleitung und fachlichen Beratung des Partners sowie in der Prüfung seiner Anträge, Berichte und der Rechenschaftslegung (Nachweis über die Verwendung gewährter Fördermittel) sowie sonstiger Projektdokumente.

Gemeinnützigkeit

Als Kinderhilfswerk legen wir großen Wert auf den korrekten Einsatz unserer Spenden, damit die uns anvertrauten Mittel bestmöglich zum Wohle der Kinder eingesetzt werden. Wir sind eine staatlich anerkannte gemeinnützige Organisation und unterliegen dem entsprechenden deutschen Recht. Wir sind außerdem Träger des DZI-Spendensiegels, das für den besonders transparenten und effizienten Umgang mit Spenden verliehen wird.

Dementsprechend müssen potenzielle Projektpartner, um für eine Förderung durch das Kindermissionswerk in Frage zu kommen, eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die sie deutschen gemeinnützigen Organisationen mit den entsprechend geltenden Anforderungen vergleichbar machen.

  • Partnerorganisationen müssen juristische Personen im Sinne ihrer nationalen Gesetzgebung sein.
  • Bei der Partnerorganisation muss es sich um einen Rechtsträger handeln, der mit einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des deutschen Körperschaftsteuergesetzes (z.B. Verein, Stiftung, Kapitalgesellschaft etc.) vergleichbar ist.
  • Die Mitglieder oder Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Fördermitteln erhalten.
  • Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden aus der Körperschaft oder bei Auflösung/Aufhebung der Körperschaft keine Fördermittel erhalten.

Unterlagen

Die unten aufgeführten Unterlagen werden von potenziellen Projektpartnern für die Antragsprüfung und für die Unterzeichnung eines Projektvertrags verlangt. Es ist möglich, dass im Verlauf der Antragsbearbeitung weitere Dokumente angefordert werden, z.B. zusätzliche Dokumente zur antragstellenden Organisation oder ihrer strategischen Planung. Die mit einem Sternchen * versehenen Dokumente müssen im Kindermissionswerk im Original eingehen. Ein elektronisches Dokument, z.B. ein Scan des Originals, kann in diesen Fällen zusätzlich verschickt werden, ist aber nicht ausreichend.

  • Projektantrag* mit einem narrativen und einem finanziellen Teil
  • Gründungsurkunde
  • Satzung
  • Eine Empfehlung des örtlichen Bischofs für die Organisation und das von ihr beantragte Projekt*
  • Eine eigene institutionelle Kinderschutzpolicy bzw. Erläuterungen zum Kinderschutzkonzept der antragstellenden Organisation

Mögliche weitere Dokumente für die Antragstellung beinhalten:

  • Informationen zur antragstellenden Organisation (z.B. jüngster Jahresbericht, Organigramm, Strategieplan), Pastoralplan der Diözese
  • Dokumente zum Projekt (z.B. letzter Evaluierungsbericht für ein ähnliches Projekt, Baseline Study für das beantragte Projekt)
  • Dokumente zur finanziellen und rechtlichen Organisation (z.B. Richtlinien/Geschäftsordnungen der antragstellenden Organisation zum Umgang mit Finanzen, letzter Steuerbescheid, Registerauszug, Führungszeugnisse)

Eigenleistung

Unsere Projektpartner leisten einen finanziellen Eigenbeitrag. Dies verringert Abhängigkeiten, fördert die langfristige Überlebensfähigkeit von Projekten und erhöht die Rechenschaftslegung der Partner. Projektpartner sollen einen angemessenen Prozentsatz an Eigenleistung beisteuern. Partnerorganisationen und ihre Zielgruppen leisten oft noch einen zusätzlichen Eigenbeitrag in der Form von Arbeit oder Naturalien.

Berichte

Nach Bewilligung und Beginn des Projekts müssen die Projektpartner halbjährlich über den Projektfortschritt informieren, indem sie narrative und finanzielle Berichte sowie gegebenenfalls Auditberichte schicken. Unsere Berichtsrichtlinien befinden sich im Abschnitt Service. Partner, die ihre Berichtspflicht nicht erfüllen, indem sie trotz mehrfacher Nachfragen keine oder nur unzureichende Berichte zur Verfügung stellen, werden von einer weiteren Förderung durch das Kindermissionswerk ausgeschlossen.