Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange dauert es, bis das Kindermissionswerk über einen Antrag entscheidet? Können unabhängige Einzelpersonen Fördermaßnahmen beantragen? Vermittelt das Kindermissionswerk Kinderpatenschaften? Antworten zu häufigen Fragestellungen finden sich hier.

Das Kindermissionswerk unterstützt Projekte in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Ernährung, Gesundheit, soziale Integration und Kinderpastoral. Mehr Informationen und Beispiele zu möglichen Projektformen sind hier aufgeführt. Je nach Land und Region unterscheiden sich die Schwerpunkte und prioritären Förderbereiche. Diese werden regelmäßig von uns überprüft und an aktuelle Herausforderungen angepasst, sodass eine bedarfsorientierte Förderung für jedes Land und Region ermöglicht wird. Entscheidend ist, dass sich das Projekt bzw. der Antrag am tatsächlichen Bedarf vor Ort orientiert.  

Die Antragsrichtlinien stehen hier zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass sich je nach Projektart (mehrjährige Programme, Bauvorhaben, Kommunikationsprojekt usw.) die Antragsrichtlinien inhaltlich unterscheiden können.

Neben dem beschreibenden (narrativen) Antrag und dem korrespondierenden detaillierten und schlüssigen Kosten- und Finanzierungsplan gibt es je nach Projektart eine Reihe weiterer Dokumente, welche im Laufe der Antragsprüfung und für die Unterzeichnung eines Projektvertrages benötigt werden. Eine Auflistung dieser Unterlagen finden Sie hier.

Ein Projekt ist ein an Zielen und Wirkungen orientiertes Maßnahmenpaket, welches sich aus den Bedarfen und Bedürfnissen der örtlichen Bevölkerung (Familien und Kinder, den Zielgruppen des Kindermissionswerkes) vor Ort ergibt. Der Projektpartner arbeitet daher grundsätzlich unmittelbar mit der örtlichen Bevölkerung zusammen und ermittelt zunächst im Rahmen einer Umfeld- und Problemanalyse die Probleme, Schwierigkeiten und Bedarfe vor Ort. Gemeinsam wird hieraus ein Konzept zur Problemlösung entwickelt. Daher enthält jeder Antrag eine Hintergrund- und Situationsbeschreibung, eine Problem- und Umfeldanalyse sowie eine Zielgruppenanalyse.

Ein Projektantrag beinhaltet stets einen narrativen Teil, in dem die Projektlogik dargestellt wird, und einen Kosten- und Finanzierungsplan. Beide müssen sich an den vom Kindermissionswerk vorgegebenen Richtlinien und Formaten orientieren. Sie finden die Richtlinien zum Download hier.

Da sich die Projektplanung an den tatsächlichen Bedarfen und der Situation vor Ort orientiert, lässt sich nicht per se die Anzahl von Zielen und Maßnahmen vorgeben. Grundsätzlich sollte bedacht werden: Mit steigender Komplexität wird ein Projekt möglicherweise schwerer umzusetzen sein (Personal- und Ressourcenfrage) sowie schwerfälliger als auch risikoanfälliger. Die Konzentration auf einige wenige gut definierte Ziele ist meist erfolgversprechender. Maßnahmen und Aktivitäten sollten gut aufeinander abgestimmt sein.

Gerne kann im Vorhinein eine kürzere Projektskizze (Concept Note) eingereicht werden, damit das Kindermissionswerk die grundsätzliche Förderfähigkeit des Antrags überprüfen kann. Stößt die Projektskizze im Kindermissionswerk auf Interesse, arbeiten die Antragsteller einen ausführlichen Projektantrag gemäß den Richtlinien aus und reichen diesen fristgerecht ein. Die Projektskizze beinhaltet die Beschreibung der Zielgruppe sowie der Projektlogik (übergreifendes Ziel, Unterziele, geplante Maßnahmen und Aktivitäten). Ein Musterbeispiel steht hier zum Download bereit.

Für jeden Antrag ist eine schriftliche projekt- und trägerbezogene Stellungnahme des zuständigen Ordinarius bzw. des Bischofs oder Erzbischofs der örtlichen Diözese sowie bei Projekten in Trägerschaft von Kongregationen zusätzlich eine Stellungnahme des höheren Ordensoberen erforderlich.

Erforderlich ist ein proaktives Empfehlungsschreiben (nicht nur Stempel), in welchem der Bischof die Relevanz des Projektes für die lokale Zielgruppe und den Projektstandort bestätigt sowie auch bestätigt, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Träger/Antragsteller handelt, dass die mit der Umsetzung befassten kirchlichen Personen über die notwendige Erfahrung verfügen, dass das Vorhaben in Einklang mit dem Strategie- und Entwicklungsplan der Diözese liegt und aller Voraussicht nach einen signifikanten Beitrag zur Armutsbekämpfung vor Ort zu leisten vermag. 

Projektanträge an das Kindermissionswerk müssen grundsätzlich in Form eines unterschriebenen Originalantrags auf Papier eingereicht werden. Zusätzlich ist es wünschenswert, dass die antragsrelevanten Dokumente auch per E-Mail zugesandt werden, da verschiedene Prüf- und Abstimmungsprozesse beim Kindermissionswerk inzwischen auf der Basis digitaler Dokumente erfolgen. Bevorzugt werden WORD und PDF Dokumente sowie für Budget, Finanzübersichten und Finanzberichte EXCEL Dateien. 

Die Bearbeitung eines Antrages bis zu einer möglichen Bewilligung des Projektes durch die Entscheidungsgremien dauert in der Regel mehrere Monate. Bitte sehen Sie von regelmäßigen Nachfragen ab. Der/die zuständige Länderreferent/in wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Bitte überprüfen Sie außerdem regelmäßig Ihren Spam-Ordner.

Das Projektbudget bzw. die beim Kindermissionswerk angefragten Fördermittel müssen sich in einem dem inhaltlichen Antrag korrespondierenden und angemessenen Rahmen bewegen. Mehrjährige, komplexe oder breitenwirksame Programme sind häufig auch kostenaufwendiger. Auch können Bauvorhaben in entlegenen Regionen aufwendiger sein. Bei teuren Projekten sind ggf. Kofinanzierungen einzuplanen oder eine Realisierung in mehreren Phasen vorzusehen.
Personalkosten müssen verhältnismäßig sein und Verwaltungs- und Anschaffungskosten sich im ortsüblichen Rahmen bewegen. Die Verwaltungskosten sollten möglichst geringgehalten werden. Das Kindermissionswerk fördert im Grundsatz nicht den Aufbau und Erhalt von Institutionen oder Organisationen. Ein Antragsteller, der höhere Fördersummen bewegt, muss über ein leistungsstarkes Finanzmanagement vor Ort verfügen und sich von unabhängigen Wirtschaftsprüfern prüfen lassen. Diese Leistungsfähigkeit muss der Träger durch Vorlage seiner letzten Jahresabschlüsse und Jahresberichte nachweisen.

Die Förderung von Projekten erfolgt im Grundsatz nach dem Subsidiaritätsprinzip und nach dem Prinzip der Hilfe zu Selbsthilfe. Die Fördermittel des Kindermissionswerkes sollen nicht die Eigenbemühungen des Partners ersetzen. Eigenleistungen und Eigenbemühungen der lokalen Bevölkerung beweisen, welche Bedeutung ein Projekt für die Menschen vor Ort hat und dass sich Projektpartner und Bevölkerung gleichermaßen mit dem Projekt und seinen Maßnahmen identifizieren. Das Projekt soll diese Eigeninitiativen vor Ort stärken und gleichsam den Projektpartner in die Lage versetzen, zunehmend mehr Verantwortung zu übernehmen. Erfahrungsgemäß können die meisten Projektpartner 10% und mehr an Eigenbeiträgen in ein Projekt einbringen.

Zielgruppe des Kindermissionswerks sind Kinder und Jugendliche bis maximal 18 Jahren. In Ausnahmefällen werden auch junge Menschen über 18  gefördert – insbesondere solche mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen –, sofern sie zu entsprechenden jugendbezogenen Projekten oder Programmen gehören, die das Kindermissionswerk fördert. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen bedingt häufig, dass auch Eltern, Erzieher oder Sozialarbeiter, die Lobbyarbeit oder Dienstleistungen zugunsten von Kindern und Jugendlichen durchführen, im Umfeld der Kinder und im Rahmen von Projekten mitunterstützt werden.

Der Antrag durchläuft beim Kindermissionswerk im Rahmen der Vor- und Hauptprüfung mehrere Phasen. Für fachspezifische Projekte (Gesundheit, Bau, Kinderschutz) werden weitere Fachpersonen mit in die Prüfung einbezogen. Ebenso findet ggf. eine gesonderte Finanzprüfung statt. Schlussendlich entscheidet die Vergabekommission, bestehend aus Vertretern des Kindermissionswerkes und anderer Hilfswerke und Diözesen in Deutschland, über jedes einzelne vorgelegte Projekt. Die Vergabekommission trifft vier Mal im Jahr zusammen.

Die Bewilligungszeit beträgt durchschnittlich sechs Monate. Aufgrund der viermal im Jahr festgelegten Bewilligungstermine durch die Vergabekommission können sich die Bewilligungszeiträume verlängern. Bei komplexen Projekten ist der Klärungsaufwand naturgemäß größer als bei kleineren Projekten. Wenn zu viele Anträge auf einmal das Kindermissionswerk erreichen, kann es erforderlich sein, Anträge auf spätere Vergabetermine zu verschieben.

Sobald der Vertrag rechtsverbindlich von beiden Seiten unterzeichnet wurde, kann die Auszahlung der ersten vereinbarten Mittelrate erfolgen. Alle weiteren Folgeraten werden nach Prüfung der narrativen und finanziellen Berichterstattung und auf der Grundlage des vereinbarten Budgets und Finanzierungsrahmens sukzessive und bedarfsorientiert bereitgestellt.

Ein bereits abgelehnter Antrag kann kein weiteres Mal vorgelegt werden.

Im Falle einer Förderung verpflichtet sich der Projektpartner, über die Verwendung aller im Projekt verwendeten Mittel Rechenschaft abzulegen und regelmäßig über den Fortschritt des Projektes zu berichten. Die Richtlinien und Formate für die Erstellung der narrativen und finanziellen Berichte stehen hier zum Download bereit.

Im Grundsatz erwartet das Kindermissionswerk halbjährliche Berichterstattung. Auch wenn der sechsmonatige Zwischenbericht etwas kleiner gehalten werden darf, sollte er jedoch informativ und aussagekräftig über den Projektfortschritt berichten. Der Jahresbericht sollte möglichst detailliert und ggf. mit aussagekräftigen Fotos vom Projektgeschehen vor Ort berichten. Hinweis: Fotos ersetzen jedoch nicht einfach den beschreibenden Teil. Beides sollte sich gut ergänzen. Für Bauprojekte ist eine regelmäßige Baufortschrittsdokumentation erforderlich. Die Fotos sollten eher technischer Natur sein und die Umsetzung gemäß der Planung verdeutlichen. Grundsätzlich gilt, dass signifikante Abweichungen von der Projektplanung immer bereits im Vorfeld mit dem Kindermissionswerk geklärt und abgestimmt werden. 

Der Schlussbericht zählt im Allgemeinen als letzter periodischer Bericht. Der narrative Bericht sollte jedoch ergänzt werden um die Einschätzung des gesamten Projektverlaufes und des Projekterfolges. Er sollte Auskunft darüber geben, ob und welche erwarteten oder unerwartete Risiken aufgetreten sind und wie diese gelöst wurden. Es sollte berichtet werden, welche Teile des Projektes besonders gut verlaufen sind, welche Modifikationen stattgefunden haben und welche Einsichten (Lesson Learnt) der Projektpartner abschließend aus dem Projekt gewonnen hat. Welche Empfehlungen kann der Projektpartner anderen Partnern weitergeben und welche Modifikationen sind ggf. für ein etwaiges Folgeprojekt zu überlegen?

Das Sternsinger-Logo steht hier zum Download bereit. Es kann für Kampagnen, Einweihungsfeiern, für Banner und Präsentationen der eigenen Arbeit des Projektpartners vor Ort verwendet werden. 

Nein, hinter dem Antragsteller für ein Projekt muss stets eine Rechtsperson stehen, also zum Beispiel eine Diözese, ein Orden oder eine NGO.

Nein, das Kindermissionswerk unterstützt keine Kinderpatenschaften oder andere Formen der Einzelfallhilfe. Die vom Kindermissionswerk unterstützten Projekte richten sich an Gemeinschaften und Organisationen, die strukturell in ihrer Arbeit für Kinder und Jugendliche gestärkt werden sollen.